man kann ja jemanden für sein Verhalten kritisieren und es nicht gut finden. Aber laut Gesetz ist hier die Würde des Menschen unantastbar, d. h. unter Anderem: Beleidigungen sind tabu! Und z. B. "Hurensohn" und "Ratte" sind justitiable Beleidigungen, mit denen der so Gescholtene einen vor Gericht bringen kann - und bestimmt Recht bekommt, zumal, wenn der die Beleidigungen auch noch schriftlich hat! Also Vorsicht mit der Ausdrucks- und Anredeweise!...